Am 7. Oktober erschien auf dem offiziellen Publikationsportal die Regierungsverordnung Nr. 1291, unterzeichnet am 2. Oktober — neunzehn Seiten, ein Scan ohne Textebene, den wir in dieser Sitzung Seite für Seite gelesen haben. Sie ändert neun Regierungsakte auf einmal, und die Änderungen haben ein gemeinsames Thema: was mit dem Preis von Wärme und Wasser geschieht, wenn der Krieg die Rohre erreicht.

Die Antwort der Verordnung ist ein Kanal, keine Zahlung. Geld, das Wärme- und Wasserversorger für den Schutz ihrer Anlagen vor Drohnenangriffen, für die „Befriedigung der Bedürfnisse der Streitkräfte“ und für den Wiederaufbau des von Angriffen Zerstörten ausgeben, wird zu einer gerechtfertigten Ausgabe innerhalb des regulierten Tarifs — des Preises, den Haushalte und Unternehmen zahlen. Nirgendwo auf den neunzehn Seiten steht ein Rubelbetrag.

Die Wörter, die in die Preisregeln geschrieben wurden

In den Grundlagen der Preisbildung für die Wärmeversorgung — den Regeln der Verordnung Nr. 1075, in Kraft seit 2012 — wird der Kreis der Organisationen, die eine außerplanmäßige Tarifüberprüfung beantragen dürfen, durch eine lange Einfügung in Punkt 74 erweitert. Übersetzt:

„…und (oder) die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Wärmeversorgungsobjekten umsetzt, auch auf Grundlage von Entscheidungen (Empfehlungen) staatlicher Organe… zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Unterstützung bei der Lösung der Aufgaben des Schutzes vor Angriffsdrohungen mit dem Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge sowie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Befriedigung der Bedürfnisse der Streitkräfte der Russischen Föderation, anderer Truppen, militärischer Formationen, Organe und der Bedürfnisse der Bevölkerung…“

Die Wasserregeln erhalten das Spiegelbild. Ein neuer Unterpunkt „m“ von Punkt 65 der Preisbildungsgrundlagen für Wasserversorgung und Abwasser (Verordnung Nr. 406) listet auf, was nun als Ausgabe gilt, die der Tarif decken muss: Schutzbauten des Zivilschutzes, Konstruktionen zum Schutz von Ausrüstung und Gebäuden, „spezielle technische Mittel, einschließlich Mitteln zur Erkennung und Abwehr unbemannter Apparate“, Spezialtechnik und Fahrzeuge erhöhter Schutzklasse, Schutzmittel für das Personal, Anreizzahlungen an Beschäftigte, die Kosten der Objektbewachung — soweit all das in den Betriebskosten noch nicht oder nicht vollständig berücksichtigt ist.

Beide Regelwerke datieren den Auslöser gleich: Zerstörung oder Beschädigung einer Produktionsanlage ab dem 1. Januar 2025 „infolge der Begehung eines Aktes (von Akten) rechtswidrigen Eingreifens im Zusammenhang mit dem Einsatz konventioneller Zerstörungsmittel (einschließlich eines terroristischen Aktes) oder mit Sabotage“. Und beide akzeptieren jetzt Anträge, die nicht nur ausgegebenes, sondern auch erst auszugebendes Geld nennen: Wo die alte Fassung Angaben „über getragene Ausgaben“ verlangte, sagt die neue „über getragene und (oder) geplante Ausgaben“.

Ein Strafverfahren öffnet die Obergrenze

Russland deckelt, wie schnell die kommunale Gesamtrechnung eines Haushalts steigen darf: ein Jahresindex pro Region, mit begrenzter Abweichung pro Gemeinde. Die Überschreitung der Obergrenze verlangt eine Begründung. Verordnung Nr. 1291 schreibt die Liste der Dokumente um, auf denen diese Begründung ruht — in den Regeln über die Zahlungsindizes der Bürger, Verordnung Nr. 400 —, und die neue Liste beginnt so:

„…unter Beifügung einer Kopie des Beschlusses über die Einleitung eines Strafverfahrens und (oder) einer Kopie der Entscheidung (eines Auszugs aus dem Sitzungsprotokoll) eines ständig tätigen Organs… und (oder) eines anderen Dokuments, darunter eines, das bestätigt, dass die Zerstörung und (oder) Beschädigung des Wärmeversorgungsobjekts, des Objekts des zentralisierten Systems der Warmwasserversorgung, der Kaltwasserversorgung und (oder) der Abwasserentsorgung ausschließlich infolge der Begehung eines Aktes (von Akten) rechtswidrigen Eingreifens im Zusammenhang mit dem Einsatz konventioneller Zerstörungsmittel (einschließlich eines terroristischen Aktes) oder mit Sabotage erfolgte.“

Der Beschluss über die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Angriffs ist damit ein Tarifdokument: Er bescheinigt das Ereignis, das die Rechnungen einer Gemeinde über die regionale Obergrenze steigen lässt.

Sanktionen aus, Nachweise leichter, Offenlegung dunkel

Drei weitere Schritte vervollständigen den Mechanismus. Erstens: Für 2026 und 2027 werden die Strafbestimmungen beider Preissysteme — die Klauseln, die einen Versorger für verfehlte Konzessionspflichten oder ein nicht umgesetztes Investitionsprogramm bestrafen — auf diese Organisationen nicht angewandt, sofern das Geld in die von der Verordnung beschriebenen Sicherheits- und Wiederaufbaukosten floss. Wer die geplante Investition ausließ, weil er Drohnennetze bezahlte, haftet für die ausgelassene Investition nicht.

Zweitens sinkt die Nachweisschwelle. Sicherheitsausgaben dürfen mit Zwischenberichten der Buchführung oder Statistik belegt und schon in der nächsten Regulierungsperiode angerechnet werden, ohne auf geprüfte Jahresabschlüsse zu warten.

Drittens wird die Öffentlichkeit die Details nicht sehen. Beide Offenlegungsstandards — für Wärme (Verordnung Nr. 110) und für Wasser (Verordnung Nr. 108) — erhalten einen neuen Punkt 4¹: 2026 und 2027 unterliegen die Teile der Investitionsprogramme, die Schutz und Wiederaufbau nach Angriffen betreffen, nicht der Offenlegung. Die Ausgabe ist gerechtfertigt, die Rechnung darf steigen, und die Zeile ist geschlossen.

Es gibt noch einen vierten Schritt, außerhalb der Preisbildung. Verordnung Nr. 931 zum Wohnungsrecht erhält einen Unterpunkt: Sind Anlagen der Wärme-, Wasser-, Abwasser-, Gas- oder Stromversorgung durch einen solchen Akt zerstört oder beschädigt und ist die Leistung unmöglich geworden, wird der Versorger von den Qualitätsanforderungen an kommunale Dienstleistungen befreit. Wo ein Angriff die Leistung unmöglich gemacht hat, misst das Gesetz sie nicht mehr.

Was die Verordnung nicht sagt

Irgendeinen Betrag. Wie viele Anlagen darunterfallen, was die Maßnahmen kosten, wie weit eine Rechnung steigen darf — nichts davon steht im Text. Die Verordnung baut den Kanal und nennt kein Volumen. Das ist die Konstruktion, kein Versehen: Eine Einmalzahlung hätte eine Summe; eine ständige Kostenkategorie hat keine.

Was mit ihr aufgehoben wurde. Die Verordnung erklärt Punkt 13 der Änderungen von 2017 an den Zahlungsindex-Regeln (Verordnung Nr. 1097) für unwirksam. Was dieser Punkt besagte, konnten wir nicht prüfen: Die Rechtsdatenbanken mit konsolidierten Fassungen sind aus dieser Umgebung unerreichbar, sodass sich ein Teil der Änderungen nur als Eingriffe beschreiben lässt, nicht als Ergebnis.

Was 2027 beginnt. Zwei Absätze der Änderungen treten erst am 1. März 2027 in Kraft, und die zentralen Überprüfungsrechte in beiden Preissystemen laufen bis zu eben diesem Datum. Welche Sätze aufgeschoben sind, lässt sich ohne die konsolidierten Fassungen nicht festnageln; die Daten selbst stehen in den Schlusspunkten der Verordnung.

Ob Strom und Gas folgen. Die Befreiung von den Qualitätsanforderungen nennt Strom- und Gasanlagen neben Wärme und Wasser; die Tarifänderungen berühren diese Branchen nicht. Ob Spiegelverordnungen kommen, sagt der Text nicht.

Was das für die Reihen bedeutet, die wir verfolgen

Wärme- und Wassertarife sind administrierte Preise, und sie sitzen im Verbraucherkorb. Unser Indikator für die Jahresinflation zeigt 6,3% zum Vorjahr bis August — 95 von 100 gegenüber einem Vorkriegsdurchschnitt von 4,6% und einer registrierten Warnlinie bei 40%. Unser Inflationsleitfaden erklärt die administrierte Schicht: Preise, die sich bewegen, wenn der Staat es beschließt. Diese Verordnung ist eine solche Entscheidung — sie erlaubt bestimmten regulierten Preisen, über die übliche Obergrenze zu steigen, und überlässt Größe und Zeitpunkt den regionalen Tariforganen, die ihre Beschlüsse gesondert veröffentlichen. Wir notieren die Richtung, in die die Konstruktion zeigt, und machen daraus keine Prognose.

Der größere Befund ist fiskalisch. Angriffe auf Versorger und die Abwehr dagegen kosten Geld, und diese Verordnung beantwortet, wessen Geld: nicht das des Budgets. Im Tarif getragen, erscheinen diese Kosten in keiner Ausgabenzeile, erhöhen kein Defizit und erreichen die Menschen als Nebenkostenrechnung — auf derselben leisen Route, auf der tags zuvor der regulierte Strompreis für 2027 aus seinen Indexierungsformeln genommen wurde. Der Belastbarkeitsindex steht bei 46,2 von 100, in der Stresszone. Der Lauf von heute Morgen hat einen Wert bewegt: das M2-Geldmengenwachstum liegt zum 1. Oktober bei 13,2% zum Vorjahr, nach 12,9% einen Monat zuvor.