Am Abend des 8. September zählte Vizepremier Dmitri Patruschew die Maßnahmen auf, die die Regierung für die Landwirte vorbereitet. Eine davon formulierte er im Futur und mit einer Frist: Die Zahlung der Ausfuhrzölle auf Getreide werde bis zum Jahresende ausgesetzt. Die Unterkommission für Zoll- und Tariffragen traf die Entscheidung am 2. September; gelten sollte sie ab dem 1. September. Bis heute Morgen enthielt das amtliche Register der Rechtsakte keinen Erlass, der sie umsetzt. Solange keiner erscheint, gibt es eine Ankündigung, aber keine rechtswirksame Aussetzung.
Was der Vizepremier sagte
„So wird bis zum Jahresende die Zahlung der Ausfuhrzölle auf Getreide ausgesetzt. Und der Höchstsatz des Zolls auf Pflanzenöl und Schrot wird auf dem Stand von August 2026 festgeschrieben.“
Dieselbe Mitteilung nennt dazu eine Erntezahl — bisher sind 113,5 Millionen Tonnen Getreide eingebracht — und führt weitere Maßnahmen der Regierung auf. Ein Teil ist beschlossen, ein Teil nicht; die Mitteilung unterscheidet nicht zwischen beidem. Genau gelesen enthält sie drei verschiedene Arten von Maßnahmen.
Die erste ist unterschrieben. Ende August seien, so Patruschew, „rund 10 Milliarden Rubel“ für die Subventionierung von Bahntransporten landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Regionen mit hohen Ernteerträgen bereitgestellt worden. Dafür gibt es ein Dokument: Die Regierungsanordnung Nr. 2313-r vom 28. August, veröffentlicht am 29. August, stellt „über 9,7 Milliarden Rubel“ aus dem Reservefonds der Regierung bereit, um den Eisenbahnen die Beförderung von Agrargütern zu Vorzugstarifen zu erstatten. Es ist die einzige Zahl des gesamten Pakets, die durch einen unterschriebenen Rechtsakt gedeckt ist.
Die zweite ist beschlossen, aber noch nicht in Recht umgesetzt: die Getreidezölle und die Obergrenze für Pflanzenöl und Schrot.
Über die dritte ist noch gar nicht entschieden; das geht aus den Formulierungen der Mitteilung selbst hervor. Die Flächenprämie für die Winteraussaat wird „bestimmt“. Die Verlängerung kurzfristiger Vorzugskredite und Leasingverträge ist „geplant“. Ein befristetes Moratorium für Insolvenzen von Agrarbetrieben, die ihren Status als landwirtschaftliche Erzeuger auch bei unfreiwillig fehlendem Absatz behalten sollen, wird „erörtert“. Staatliche Aufkaufinterventionen „prüft“ die Regierung.
Was nicht auf dem Portal steht
Wir haben den Bereich der Regierungsakte auf publication.pravo.gov.ru für den Zeitraum von der Entscheidung der Unterkommission bis heute Morgen geprüft. Zwischen dem 2. und dem 9. September 2026 wurden sechzig Rechtsakte amtlich veröffentlicht: 19 Erlasse und 41 Anordnungen. Das jüngste Veröffentlichungsdatum im Register war der 8. September; bei unserer Abfrage war noch nichts mit Datum vom 9. erschienen. Keiner der sechzig betrifft Ausfuhrzölle auf Getreide.
Sechs von ihnen tragen nur den Titel „Über Änderungen einiger Akte der Regierung der Russischen Föderation“. Eine Zolländerung könnte unter einem solchen allgemeinen Titel stehen, deshalb haben wir jeden einzelnen geöffnet. Erlass Nr. 1140 ändert Vergaberegeln; Nr. 1139 die Regeln für Subventionen an Regionalhaushalte; Nr. 1141 das staatliche Bildungsprogramm; Nr. 1133 die Regeln zur Pflichtvorlage statistischer Daten; Nr. 1132 Bodenregeln in der freien Wirtschaftszone auf besetztem Gebiet; Nr. 1124 die Regeln für Subventionen und Zuwendungen. Keiner betrifft Zolltarife.
Ein fehlender Eintrag im Portal ist ein schwächerer Beleg als ein vorhandener. Darauf haben wir am 1. September hingewiesen, als sich zwei Präsidialerlasse zu Kraftstoffnormen als überhaupt nicht veröffentlicht erwiesen. Hier liegt der Fall in einem wichtigen Punkt anders: Regierungserlasse zu Ausfuhrzöllen sind gewöhnliche veröffentlichungspflichtige Rechtsakte, keine Dokumente außerhalb der Öffentlichkeit. Fehlt ein solcher Erlass eine Woche nach der Entscheidung, ist die Entscheidung noch nicht Gesetz geworden. Es bedeutet nicht, dass sie verheimlicht wird.
Interfax meldet einen höheren Zoll
Den variablen Getreidezoll berechnet das Landwirtschaftsministerium wöchentlich neu; er gilt ab dem folgenden Dienstag. Nach Angaben von Interfax hob die am 4. September veröffentlichte Berechnung des Ministeriums den Weizenzoll mit Wirkung vom 9. September von 787,5 auf 1.170,3 Rubel je Tonne an. Diese Zahl konnten wir nicht an der Quelle überprüfen: mcx.gov.ru lässt sich von diesem Rechner aus nicht auflösen. Die Zahl stammt damit von einer Nachrichtenagentur und nicht von der Seite des Ministeriums. Wir kennzeichnen sie als ungeprüft und stützen die folgende Argumentation nicht darauf.
Der rechtliche Ablauf hängt nicht von dieser Zahl ab. Eine Entscheidung der Unterkommission ist eine Empfehlung an die Regierung; der geltende Mechanismus bestimmt den Zoll weiter, solange kein Rechtsakt ihn ändert. In der Woche nach der Ankündigung lief der Mechanismus, der ihr zufolge ausgesetzt werden sollte, deshalb weiter.
Warum ein Zoll eine Haushaltsfrage ist
Der Getreideausfuhrzoll zählt zu den nicht aus Öl und Gas stammenden Einnahmen des Föderationshaushalts. Sein Aufkommen finanziert zugleich Hilfen für den Sektor. Ein Nullsatz senkt die Einnahmen, nicht aber die Kosten der Unterstützung; diese müssen dann aus anderen Haushaltsposten bezahlt werden. Die 9,7 Milliarden Rubel für den Schienentransport sind eine solche Ausgabe, Aufkaufinterventionen wären eine weitere.
Die Größe der Einnahmelücke wird nirgends genannt. Weder die Regierung noch das Wirtschaftsministerium haben eine Schätzung der entgehenden Zolleinnahmen veröffentlicht. Auch ein Erlassentwurf fehlt. Deshalb ist unklar, ob der Rechtsakt rückwirkend zum 1. September gelten wird und was dann mit dem in den ersten Tagen des Monats gezahlten Zoll geschieht.
An einer Stelle lässt sich das Geld für Agrarexporte beziffern, und dort ist es fast aufgebraucht. Das Föderationsprojekt „Export von Erzeugnissen des Agrarindustriekomplexes“ hatte zum 1. September 98,78% seines Jahresansatzes ausgegeben: 50,0 Milliarden Rubel von 50,6 Milliarden, nach 51,00% einen Monat zuvor. Allein im August flossen damit 24,2 Milliarden Rubel, der zweitgrößte Monatssprung in der Datei, die wir heute für die Nationalprojekte insgesamt gelesen haben. In dieser Position verbleiben 0,6 Milliarden Rubel, 1,22% des Jahresansatzes. Das ist nicht nichts, und ein Ansatz kann erhöht werden — dieselbe Datei zeigt mehrere solcher Bewegungen innerhalb eines Monats. Nach dem Plan, wie er dasteht, ist der Kanal jedoch ausgeschöpft.
Das Insolvenzmoratorium gehört in dieselbe Rechnung. Ein Betrieb, der sein Getreide nicht verkaufen kann, schuldet weiterhin Geld; seine Gläubiger verfolgen die Forderung nur nicht mehr. Bleibt einem Betrieb ohne Absatz der Erzeugerstatus erhalten, behält er auch den Zugang zu Vorzugskrediten und seine steuerliche Behandlung. Beide Maßnahmen lassen Verpflichtungen bestehen, statt sie zu erfüllen. Dasselbe Muster haben wir schon zweimal beschrieben: die in den Grenzregionen erlassenen Gaszinsen am 29. August und die Steuerstundung für drohnengeschädigte Unternehmen am 24. August. In keinem Fall verschwindet die Schuld.
Was das in unserem Modell ändert
Heute nichts. Die Maßnahmen könnten drei Indikatoren beeinflussen, haben bisher aber keinen verändert.
Das Haushaltsdefizit steht bei 65 von 100. Eine Aussetzung des Zolls würde entgangene Einnahmen bedeuten, die begleitenden Hilfen wären Ausgaben. Beide Effekte wiesen in dieselbe Richtung. Nur ein Posten des Pakets hat einen Preis: die 9,7 Milliarden Rubel für den Schienentransport, das sind 0,03% der 31.724 Milliarden Rubel, die der Haushalt von Januar bis August ausgegeben hat. Für die Einnahmenseite gibt es überhaupt keine veröffentlichte Zahl, sodass sich der Nettoeffekt aus diesen Dokumenten nicht eingrenzen lässt. Unbeziffert ist nicht dasselbe wie klein.
Die RZD-Bahnverladung steht bei 33 von 100 und liegt im Jahresverlauf bis August 0,6% unter dem Vorjahr. Die 9,7 Milliarden Rubel subventionieren genau den Verkehr, den dieser Indikator misst — Getreide, das die südlichen Regionen per Bahn verlässt. Dies ist einer der seltenen Fälle, in denen eine Haushaltsentscheidung direkt auf eine von uns verfolgte Reihe zielt.
Die überfälligen Forderungen stehen bei 9 von 100. Ein Insolvenzmoratorium begleicht überfällige Forderungen zwischen Unternehmen nicht; es lässt sie offen. Wird das Moratorium erlassen, wird dieser Indikator schwerer zu deuten, nicht besser.
Der Stärkeindex steht bei 47 von 100 und damit in der Stresszone. Die heutige Datenaktualisierung hat keinen Indikator verändert.
Was wir nicht wissen
Zunächst die Kosten. Weder für die entgehenden Zolleinnahmen noch für die Flächenprämie oder die Aufkaufinterventionen wurde eine Zahl veröffentlicht; deren Umfang nannte Patruschew überhaupt nicht.
Wir wissen nicht, ob der Erlass rückwirkend zum 1. September gelten wird, denn es gibt keinen veröffentlichten Entwurf. Ebenso wenig wissen wir, was in diesem Fall mit dem zwischen dem 1. und dem 9. September gezahlten Zoll geschieht. Die Wochenberechnung des Landwirtschaftsministeriums selbst konnten wir nicht lesen; welcher Satz derzeit gilt, können wir daher nicht sagen.
Wir wissen auch nicht, welche der erörterten Maßnahmen zu Rechtsakten werden. Vier der sieben Punkte in der Liste der Regierung selbst werden dort als noch festzulegen, geplant, erörtert oder geprüft beschrieben. Einer der übrigen drei ist durch eine unterschriebene Anordnung gedeckt. Für die beiden anderen gibt es eine Entscheidung der Unterkommission, ein Datum des Wirksamwerdens und bisher keinen umsetzenden Rechtsakt.