Erlass Nr. 604 wurde am 24. August veröffentlicht, ohne jede Erläuterung. Erst am 27. bezeichnete die Regierung ihn auf der ersten Sitzung von Manturows neuer Unterkommission öffentlich als Arbeitsinstrument. Der Erlass erlaubt dem Staat, einem Eigentümer die Führung eines Unternehmens zu entziehen, wenn dieser eine kritische Infrastruktur nicht geschützt oder nicht rechtzeitig wiederhergestellt hat.

Was der Erlass genau erlaubt

Laut Text kann die Regierung auf Weisung des Präsidenten das gesamte Vermögen eines Wirtschaftssubjekts oder Teile davon unter vorübergehende Verwaltung stellen. Das gilt auch für seine Wertpapiere, Unternehmensanteile und Vermögensrechte. Gründe sind unterlassene oder verspätete Sicherheitsmaßnahmen, Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen oder eine Gefährdung des Betriebs. Gesondert nennt der Erlass die „festgestellte Unwirksamkeit von Maßnahmen, die unmittelbar auf die Abwehr drohender Angriffe mit unbemannten Luftfahrzeugen gerichtet sind“ sowie eine unterlassene oder verspätete Wiederherstellung des Betriebs.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, übernimmt Rosimuschtschestwo, die Föderale Agentur für Staatsvermögen, die Verwaltung. Sie erhält die Befugnisse des Eigentümers — mit Ausnahme des Rechts, über das Vermögen zu verfügen — und muss eine Inventur vornehmen. Die Verwaltung endet, wie sie beginnt: durch Regierungsbeschluss. Ihre Kosten werden aus den Erträgen des Vermögens gedeckt:

„Die Ausgaben für die vorübergehende Verwaltung des Vermögens werden aus den Erträgen finanziert, die durch seine Nutzung erzielt werden.“

Wen es trifft

Die Aufzählung in Ziffer 6 ist nicht abschließend: Energie, Industrie, Kommunikation, Kommunal-, Verkehrs- und Logistikinfrastruktur sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge — „sowie weitere Objekte von besonders wichtiger Bedeutung“. Laut Manturow hat das Industrie- und Handelsministerium bereits eine Liste von 167 Logistik- und Handelsstandorten erstellt. Veröffentlicht ist sie nicht.

Der Unterschied zum Vorgänger, Erlass Nr. 302 vom April 2023, ist grundlegend. Jener betraf das Vermögen von Personen aus „unfreundlichen“ Staaten. Erlass Nr. 604 bestimmt den Kreis der Betroffenen dagegen über das Wettbewerbsgesetz und erfasst damit auch russische Eigentümer. Manturow stellt ihn als Disziplinarmaßnahme dar: Die Regelung „hat präventiven und disziplinierenden Charakter“ und solle greifen, „wenn Unternehmen die Vorgaben des Staates tatsächlich sabotieren“.

Das dritte Dokument in einer Woche und das erste Druckmittel

Binnen einer Woche erließ die Regierung drei Dokumente zu Unternehmen, die von Angriffen betroffen sind. Verordnung Nr. 1074 stundete den Betroffenen der Angriffe auf die RVB-Lager die Steuern; die Firma selbst stellt die Liste auf. Verordnung Nr. 1072, ebenfalls vom 25. August, tut dasselbe für die Krim und Sewastopol. Sozialbeiträge für Juni–Dezember werden für Tourismus-KMU bis zum 27. Januar 2027 gestundet und anschließend ein Jahr lang in Raten gezahlt. Für einen breiteren Kreis von Branchen sind die Beiträge für Juni bis August bis zum 1. Oktober gestundet, mit anschließender Ratenzahlung über sechs Monate. Betriebsprüfungen sind bis zum 30. Dezember ausgesetzt, Säumniszinsen bis zum 31. Dezember. Die Listen der Begünstigten erstellen erneut nicht die Steuerbehörden, sondern die Regionalregierungen der Krim und Sewastopols.

Die ersten beiden Verordnungen bieten Entlastung: Der Staat verschiebt eigene Einnahmen. Erlass Nr. 604 erzeugt Druck. Der Eigentümer trägt die Kosten für Schutz und Wiederherstellung oder riskiert, die Kontrolle über den Vermögenswert zu verlieren. Zusammen bilden die drei Maßnahmen den Mechanismus aus unserem Text über die Unterkommission: Privates Kapital trägt einen wachsenden Teil der Kosten, die der Krieg innerhalb Russlands verursacht.

Was das für unser Modell bedeutet

Unmittelbar nichts: Wir messen Geld, nicht Rechtsinstrumente. Mittelbar könnten sich die Folgen mit einigen Monaten Verzögerung in zwei Indikatoren zeigen. Die überfälligen Forderungen4 von 100, der schlechteste der acht — könnten schneller wachsen, wenn vorgeschriebene Schutzausgaben Betriebskapital binden. Beim Haushaltsdefizit65 von 100 — könnte sich der Wert dagegen verbessern, wenn privates Geld bei der Wiederherstellung Haushaltsmittel ersetzt. Der Rest steht auf dem Monitor.

Was wir nicht wissen

Der Erlass nennt keine Laufzeit der vorübergehenden Verwaltung, kein Rechtsbehelfsverfahren, keine Pflicht zur Benachrichtigung des Eigentümers, keine Kriterien für „ausreichende Maßnahmen“ oder „rechtzeitige Wiederherstellung“ und keinerlei Entschädigung. Einen Durchführungsakt gibt es noch nicht. Unbekannt ist, ob der Erlass schon einmal angewandt wurde und ob sich unter den 167 Standorten privates Vermögen befindet. Zu Nr. 1072 wurden weder die Zahl der Steuerpflichtigen noch die Summen genannt.